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   BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08   

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https://dejure.org/2008,6227
BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08 (https://dejure.org/2008,6227)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 StR 481/08 (https://dejure.org/2008,6227)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08 (https://dejure.org/2008,6227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 137
  • StV 2009, 406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf aber nur dann angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führenden Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StBG zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

  • BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91

    Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf aber nur dann angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führenden Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StBG zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 486/07

    Bestellung eines Beistands für die Nebenklage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Ob die dort geforderten Voraussetzungen gegeben sind, bedarf keiner Entscheidung, da das Revisionsgericht die dem Tatrichter nach diesen Vorschriften obliegende Ermessensentscheidung nicht ersetzen kann (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 486/07).
  • BGH, 04.09.2008 - 4 StR 378/08

    Anforderungen an das Urteil bezüglich der Darstellung der Vortrafen

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat-Urteil-Tat-Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschl. vom 4. September 2008 - 4 StR 378/08; Rissing-van Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 49).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4.5.2011

    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat - Urteil - Tat - Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 4 StR 378/08 und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137).

    Ob die dort geforderten Voraussetzungen gegeben sind, bedarf keiner Entscheidung, da das Revisionsgericht die dem Tatrichter nach diesen Vorschriften obliegende Ermessensentscheidung nicht ersetzen kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 87/20

    Auch in Corona-Zeiten ist mündliche - nicht nur fernmündliche - Anhörung vor der

    Mit Beschluss vom 27. März 2020 hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam die Fortdauer der mit Urteil des Landgerichts Bonn am 22. Mai 2009 (23 KLs 220 Js 944/07-6/09) i.V.m. mit dem Beschluss des BGH vom 17. Dezember 2008 (2 StR 481/08) i.V.m. dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. Juni 2008 (21 KLs 10/08) angeordneten Sicherungsverwahrung beschlossen.
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 11 f. und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137 mwN; BGH Beschluss vom 31.7.2012 - 3 StR 192/12, BeckRS 2012, 17865 Rn. 2, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer

    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam vom 9. Dezember 2020, mit dem die Fortdauer der durch das Landgericht Bonn mit Urteil vom 22. Mai 2009 (23 KLs 220 Js 944/07-6/09) i.V.m. dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2008 (2 StR 481/08) i.V.m. dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. Juni 2008 (21 Kls 10/08) erkannten Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
  • BGH, 31.07.2012 - 3 StR 192/12

    Sicherungsverwahrung (zeitliches Verhältnis von Vortaten, Vorverurteilungen und

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 11 f. und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137 mwN; MüKo StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 2. Aufl., § 66 Rn. 77; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 66 Rn. 9).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat-Urteil-Tat-Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 StR 481/08).
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